Dokumente aus der Ferne bestellen – wie funktioniert das?

Bestellung von Dokumenten aus der Ferne – so funktioniert es

Kann man Dokumente aus Armenien bestellen, ohne ins Land zu reisen? Ja, das geht. Wir beschaffen Dokumente aus Standesämtern und Archiven in Armenien, versehen sie mit einer Apostille, führen konsularische Legalisierung und Nostrifikation durch, erstellen Übersetzungen und liefern das Ergebnis per Kurier – Sie müssen nirgendwo hinfahren. Nachfolgend der gesamte Ablauf Schritt für Schritt und die Zahlungsweise, ohne versteckte Bedingungen.

Wie der Prozess abläuft

  1. Sie wenden sich mit Ihrer Anfrage an uns: welches Dokument benötigt wird, Datum und Ort der Ausstellung (Erhalt), Datum und Ort des Ereignisses. Beispiel: Die Zweitschrift wurde in Jerewan ausgestellt, die Geburt selbst fand aber in einer anderen Stadt statt – das ist wichtig.
  2. Sie geben an, was genau benötigt wird: Beschaffung des Dokuments, Apostillierung, konsularische Legalisierung, Nostrifikation (Anerkennung) eines Diploms oder Zeugnisses.
  3. Sie geben an, für welches Land das Dokument benötigt wird und wofür genau – das ist oft der entscheidende Faktor, von dem der Bearbeitungsweg abhängt.
  4. Wir klären, ob eine Übersetzung benötigt wird und eine Apostille darauf (entweder Legalisierung der Übersetzung oder Übersetzung über das Konsulat).
  5. Für die Berechnung der Lieferung geben Sie die genaue Adresse an, an die geliefert werden soll. Die Kosten für den Kurierdienst werden automatisch berechnet.
  6. Sie stimmen dem Bestellbetrag zu. Die Zahlung erfolgt, nachdem unser Vertreter Ihre Vollmacht erhalten hat.
  7. Unser Vertreter kontaktiert Sie und klärt die Details – oder Sie kontaktieren ihn selbst, wenn es Ihnen lieber ist.
  8. Sie senden uns Ihre Dokumente.
  9. Nach Erhalt Ihrer Dokumente (meistens Vollmacht und Passkopie) bestätigen wir den Erhalt vom Kurier.
  10. Sie bezahlen 70% der Bestellung.
  11. Wir führen die Bestellung aus und senden Ihnen einen Scan des fertigen Dokuments. Sie zahlen den Restbetrag – 30%, die Kosten für die Übersetzung Ihrer Vollmacht (falls sie übersetzt wurde) und die Rücksendung per Kurier.
  12. Wir senden Ihnen die Dokumente per Kurierdienst.

Wie erfolgt die Zahlung

  • Sie zahlen nichts im Voraus „ins Blaue hinein“. Die Zahlung beginnt erst, nachdem Ihre Vollmacht physisch von unserem Vertreter erhalten wurde.
  • 70% – nach Bestätigung des Erhalts Ihrer Dokumente (Vollmacht, Passkopie).
  • 30% + Übersetzung der Vollmacht (falls erforderlich) + Rücksendung – nachdem Sie den Scan des fertigen Dokuments erhalten haben.
  • In Armenien (wie auch in Moldawien) ist der Scan eines Dokuments mit QR-Code selbst ein fertiges elektronisches Dokument. Daher senden wir vor der vollständigen Zahlung einen Scan ohne QR-Code. Wir bitten um Verständnis.

Was von Ihnen benötigt wird

  • Vollmacht für unseren Vertreter (wird beim Notar an Ihrem Wohnort ausgestellt; bei Bedarf senden wir den fertigen Text). Für Armenien siehe notarielle Vollmacht.
  • Kopie des Reisepasses (Seite mit den Daten).
  • Kopien der vorhandenen Dokumente und genaue Angaben: vollständiger Name wie im Dokument (und in armenischer Schreibweise, falls bekannt), Daten und Orte des Ereignisses und der Ausstellung.
  • Lieferadresse und das Land, für das das Dokument vorbereitet wird.

Häufige Fragen zur Bestellung

Muss ich nach Armenien kommen?

Nein. Der gesamte Prozess läuft per Vollmacht: Der Vertreter stellt die Anträge und erhält die Dokumente für Sie, und das Ergebnis wird per Kurier an Ihre Adresse in jedem Land geliefert.

Warum wird die Zahlung in 70% und 30% aufgeteilt?

So wird das Risiko zwischen den Parteien aufgeteilt: Wir beginnen mit der Arbeit und tragen die Kosten (Gebühren, Fahrten zu Archiven und Standesämtern, Übersetzungen) erst nach bestätigter Bestellung, und Sie zahlen den Restbetrag, nachdem Sie den Scan des fertigen Dokuments gesehen haben.

Wie lange wird das dauern?

Hängt vom Dokument und der Behörde ab: von einigen Tagen (Apostille auf ein bestehendes Dokument) bis zu mehreren Wochen (Anforderung aus dem Standesamtsarchiv oder Wiederbeschaffung eines Diploms). Die genauen Fristen nennen wir nach Klärung der Bestelldetails.

Was ist, wenn das Dokument im Archiv nicht gefunden wird?

Wenn das Archiv oder das Standesamt eine offizielle Ablehnung ausstellt (der Eintrag wurde nicht erhalten), übergeben wir Ihnen diese Antwort – sie hat ebenfalls rechtliche Gültigkeit und wird oft für Gerichte, Konsulate oder die Wiederherstellung des Dokuments im gerichtlichen Verfahren benötigt.

Bestellformular

Wenn Sie bereit sind, bei uns Dokumente, Übersetzungen, Apostillen, Legalisierungen oder Teile davon zu bestellen, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Wir antworten und klären die Einzelheiten.

Kontaktieren Sie uns auf Ihrem bevorzugten Weg

Am schnellsten erreichen Sie uns über einen Messenger – wir antworten während der Geschäftszeiten: WhatsApp · Telegram · Viber · Telefon +373 67 666 333 · E-Mail [email protected]. Sie können aber auch einfach das Formular unten ausfüllen – dann antworten wir auf dem Weg, den Sie darin wählen.

Was bedeuten diese Dienstleistungen

Damit Sie das Formular leichter ausfüllen können, erklären wir die Begriffe kurz – welches Verfahren wofür benötigt wird.

  • Apostille – vereinfachte Legalisation für Staaten des Haager Übereinkommens von 1961: ein Stempel auf dem Dokument, und es gilt in allen Vertragsstaaten. Eine zusätzliche Beglaubigung im Konsulat ist nicht erforderlich.
  • Konsularische Legalisation – ein Verfahren für Staaten, die keine Apostille akzeptieren (VAE, Katar, Kuwait, Ägypten, China u. a.). Das Dokument durchläuft eine Kette: Notar → Justizministerium → Außenministerium des Ausstellungslandes → Konsulat des Ziellandes. Länger und teurer als die Apostille, aber ohne sie wird das Dokument dort nicht angenommen.
  • Nostrifizierung (Anerkennung) – die offizielle Anerkennung eines Diploms, Zeugnisses oder eines anderen Bildungsdokuments in einem anderen Land: die Bestätigung, dass Ihre Qualifikation der lokalen entspricht.
  • Übersetzung mit notarieller Beglaubigung – die Übersetzung wird von einem diplomierten Übersetzer angefertigt, und der Notar beglaubigt die Echtheit seiner Unterschrift. Solche Übersetzungen werden in den GUS-Staaten und in den meisten europäischen Ländern akzeptiert.
  • Übersetzung durch einen vereidigten (gerichtlichen) Übersetzer – ein Übersetzer, der im Zielland vereidigt wurde (Spanien, Italien, Frankreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Rumänien u. a.). Sein Stempel hat offiziellen Status, daher ist eine separate Legalisierung der Übersetzung in der Regel nicht erforderlich.
  • Übersetzung durch einen Konsularübersetzer – die Übersetzung wird vom Konsulat des Ziellandes angefertigt oder beglaubigt. Erforderlich dort, wo eine lokale notariell beglaubigte Übersetzung nicht akzeptiert wird: häufig in arabischen Ländern und in China.
  • Apostille auf der Übersetzung – die Apostille wird nicht nur auf dem Dokument selbst, sondern auch auf der notariell beglaubigten Übersetzung angebracht. Manchmal ist eine „Doppel-Apostille“ erforderlich: auf dem Original und auf der Übersetzung.

Sie sind sich nicht sicher, was in Ihrem Fall genau erforderlich ist? Geben Sie im Antrag Land und Verwendungszweck an und wählen Sie „Ich weiß nicht“ – wir klären selbst die Anforderungen der zuständigen Stelle und schlagen Ihnen den Ablauf vor.

Im internationalen Format mit Ländercode – z. B. +373 67 666 333

Wie sollen wir Sie kontaktieren? (Wählen Sie die bevorzugten Kontaktwege) *

Wir antworten über den von Ihnen gewählten Kanal. Am schnellsten erreichen Sie uns über Messenger.

Dokumentart und Name im Dokument (z. B. Geburtsurkunde, Iwan Petrow)

Was ist zu tun? *

Apostille – vereinfachte Legalisierung für Staaten des Haager Übereinkommens: ein Stempel, gültig in allen Vertragsstaaten. Konsularische Legalisierung – für Länder, die keine Apostille akzeptieren (VAE, Katar, Kuwait, Ägypten, China usw.): Kette von Notar → Justizministerium → Außenministerium des Ausstellungslandes → Konsulat des Ziellandes. Nostrifizierung – offizielle Anerkennung eines Diploms oder Zeugnisses in einem anderen Land.

Dies ist oft der entscheidende Faktor: Aufenthaltstitel, Heirat, Studium, Arbeit, Staatsbürgerschaft, Gericht usw.

Ist eine Übersetzung erforderlich und falls ja, welche?

Übersetzung mit notarieller Beglaubigung – Übersetzung durch einen diplomierten Übersetzer, dessen Unterschrift ein Notar beglaubigt; wird in den GUS-Staaten und den meisten europäischen Ländern akzeptiert. Vereidigter (gerichtlicher) Übersetzer – ein im Zielland vereidigter Übersetzer (Spanien, Italien, Frankreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Rumänien usw.); sein Stempel ist offiziell, eine separate Legalisierung der Übersetzung ist in der Regel nicht erforderlich. Konsularübersetzer – die Übersetzung wird vom Konsulat des Ziellandes angefertigt oder beglaubigt; erforderlich, wenn eine örtliche notarielle Übersetzung nicht anerkannt wird. Apostille auf der Übersetzung – die Apostille wird auf die bereits notariell beglaubigte Übersetzung gesetzt (manchmal ist eine „Doppelapostille“ erforderlich: auf das Dokument und auf die Übersetzung). Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie den letzten Punkt – wir finden die passende Variante gemäß den Anforderungen der aufnehmenden Behörde.

Land, Stadt, PLZ, Straße, Hausnummer, Wohnung – zur Berechnung der Kurierzustellung

Falls Sie Dokumente oder eine Vollmacht bereits haben, fügen Sie einen Scan oder ein Foto bei: So können wir Kosten und Anforderungen schneller ermitteln. Optional, Dateien können später per Messenger gesendet werden.

Bis zu 5 Dateien, je bis 10 MB. Formate: PDF, JPG, JPEG, PNG, HEIC, HEIF, WEBP, DOC, DOCX

Zahlungsablauf *

Mögen Sie keine Formulare? Schreiben Sie direkt: +373 67 666 333 · WhatsApp · documents.am.

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