Eine Vollmacht in Armenien ist ein juristisches Dokument, das es einer Person (dem Vollmachtgeber) ermöglicht, eine andere Person (den Bevollmächtigten) zu ermächtigen, in verschiedenen rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten in seinem Namen zu handeln. Dieses Dokument findet breite Anwendung und wird in verschiedenen Lebenssituationen verwendet, wie z.B. bei der Vermögensverwaltung, Bankgeschäften, Vertretung vor Gerichten und vieles mehr.
Definition der Vollmacht
ist ein schriftliches Dokument, das dem Bevollmächtigten das Recht einräumt, in bestimmten rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu handeln.
Hauptarten von Vollmachten in Armenien
- Generalvollmacht: Erteilt dem Bevollmächtigten umfassende Befugnisse, verschiedene Handlungen im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen.
- Spezialvollmacht: Beschränkt auf bestimmte Handlungen oder Aufgaben, die der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ausführen darf.
- Notarielle Vollmacht: Eine Vollmacht, die von einem Notar beglaubigt wird, was ihr zusätzliche Rechtskraft verleiht und für besonders wichtige und bedeutende Handlungen verwendet wird.
Wofür wird eine Vollmacht benötigt
- Verkauf und Kauf von Immobilien: Der Bevollmächtigte kann die Interessen des Vollmachtgebers beim Abschluss von Immobiliengeschäften vertreten.
- Verwaltung von Bankkonten: Der Bevollmächtigte kann Bankgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers tätigen.
- Vertretung vor Gerichten und staatlichen Einrichtungen: Der Bevollmächtigte kann den Vollmachtgeber in Gerichtsverfahren und vor staatlichen Behörden vertreten.
- Abschluss von Verträgen und Geschäften: Der Bevollmächtigte kann verschiedene Verträge und Geschäfte im Namen des Vollmachtgebers abschließen.
- Abholung von Dokumenten: Der Bevollmächtigte kann wichtige Dokumente wie Bescheinigungen, Zeugnisse usw. abholen.
Gültigkeitsdauer der Vollmacht
Die Gültigkeitsdauer der Vollmacht wird vom Vollmachtgeber selbst festgelegt und im Dokument angegeben. In Armenien gibt es keine streng festgelegten Fristen für Vollmachten, und sie können je nach Bedarf variieren:
- Kurzfristige Vollmachten: Können für einige Tage oder Monate zur Erledigung bestimmter Aufgaben erteilt werden.
- Langfristige Vollmachten: Können für ein Jahr oder einen längeren Zeitraum erteilt werden, je nach Bedarf.
Wenn die Gültigkeitsdauer der Vollmacht nicht angegeben ist, gilt sie für ein Jahr als gültig. Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden, wovon er den Bevollmächtigten und alle betroffenen Parteien benachrichtigen muss.